Störche zieht es in größere Orte - das bleibt nicht ohne Folgen 

Störche Bild 3 Anton BurnhauserAnton Burnhauser

Der Weißstorch-Bestand in Schwaben hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Einer der Siedlungsschwerpunkte ist der Landkreis Dillingen a.d.Donau mit aktuell 37 Brutpaaren. Für den Artenschutz ist das erfreulich, für private Hausbesitzer jedoch oft ein Problem. Denn mit dem Bestandszuwachs sind zuletzt in größeren Orten immer mehr Brutkolonien entstanden. Davon gibt es bisher im Landkreis zwar nur zwei, nämlich Höchstädt und Gundelfingen (ab vier Brutpaaren je Ort spricht man von Kolonie), jedoch muss in Lauingen, Dillingen und Wertingen jederzeit mit einer Koloniebildung gerechnet werden. Außerdem ist in den bestehenden Kolonieorten Gundelfingen und Höchstädt zu erwarten, dass weitere brutplatzsuchende Störche angezogen werden. Solche unerfahrenen Erstbrüter versuchen häufig an ungeeigneten Stellen einen Nestbau, etwa auf Erkern oder blanken Firsten, insbesondere aber auf noch beheizten Kaminen. Dies führt vielfach zu erheblichen Problemen. Vor allem in engbebauten Innenstädten sind Reinigungsarbeiten erschwert und bei überbauten Kaminen können Heizungen und Öfen oft nicht mehr betrieben werden.

Dagegen kann man sich schützen ohne gegen das Artenschutzrecht zu verstoßen. Nachfolgend dazu einige praktische Hinweise.

Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Sein Nest genießt Bestandsschutz, sobald ein Brutversuch stattgefunden hat. Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig ist die Regierung von Schwaben als höhere Naturschutzbehörde) dürfen Horste auch im Winterhalbjahr nicht entfernt werden, da die Störche viele Jahre lang immer wieder auf ihre angestammten Nester zurückkehren.

Anders verhält es sich, wenn noch kein Nest vorhanden ist und Störche mit einem neuen Nestbau beginnen, was frühestens ab Mitte Februar geschieht. Kann dort ein Horst nicht geduldet werden, gilt es rasch zu handeln: Das Nistmaterial muss umgehend beseitigt und anschließend sofort ein wirksamer Abweiser (siehe Fotos) angebracht werden. Je weiter die Brutsaison bereits fortgeschritten ist, desto schwieriger wird aus rechtlichen Gründen die Beseitigung eines Nestbaus. Solche Maßnahmen müssen rechtzeitig vor einem möglichen Brutbeginn ergriffen werden. Gemeindeverwaltungen und die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bieten hierzu beratende Unterstützung an.

Sollte es trotz allem zu einem ungewollten Nestbau mit anschließender Brut kommen, kann nach Ende der Brutsaison unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsiedlung an einen unproblematischen Standort in Betracht kommen. Hierzu ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde nötig (Kontakt Regierung: Frau Müller Rebecca / E-Mail: Rebecca.Mueller@reg-schw.bayern.de / Tel.: 0821 327 2224). Allerdings wird das Finden eines geeigneten Ersatzstandorts zunehmend schwieriger und muss mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Um hier bürgernah besser unterstützen zu können, soll behördlicherseits ein Netzwerk etabliert werden, insbesondere im Bereich der Koloniestandorte. Sofern Hausbesitzer ihr Dach als Ersatzstandort für ein Storchennest zur Verfügung stellen wollen, wird um Kontaktaufnahme zur zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, der unteren Naturschutzbehörde (E-Mail naturschutz@landratsamt.dillingen.de) oder der Regierung von Schwaben gebeten.

Aus Sicht der Naturschutzbehörden haben sich die Weißstorchbestände mittlerweile erholt, sodass eine aktive Förderung der Art nicht mehr notwendig ist. Daher ist seitens der Gebäudebesitzer und ebenso der Gebäudenutzer bzw. der Mieter in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang Mai erhöhte Wachsamkeit geboten, wenn die Weißstörche an problematischen Stellen mit dem Nestbau beginnen.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 20.02.2025
Peter Hurler, Pressesprecher