Schülerbeförderung: 

Antrag auf Kostenerstattung 2024/25 und für Fahrkarte neues Schuljahr 2025/26 rechtzeitig stellen!

Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr 2024/25 weist Landrat Markus Müller die Schülerinnen und Schüler auf den eventuell bestehenden gesetzlich geregelten Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hin, der spätestens bis zum 31. Oktober 2025 geltend gemacht werden muss. Auch der Antrag für neue Fahrkarten zum Schuljahr 2025/26 können bereits online gestellt werden.

Der Antrag für die Fahrkarte für das kommende Schuljahr 2025/26 sollte, wie bereits in den vergangenen Jahren, online auf der Homepage des Landkreises Dillingen gestellt, ausgedruckt, von der Schule bestätigt und beim Landratsamt Dillingen eingereicht werden.
Was die Erstattung von Fahrkosten für das ablaufende Schuljahr 2024/25 betrifft, gehören zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen. Bei der entsprechenden Schule muss es sich jedoch um die nach bayerischen Rechtsgrundlagen nächstgelegene Schule handeln.
Die Voraussetzung, um einen Anspruch auf Erstattung geltend machen zu können, sind unter anderem folgende:

  • Der Antrag für das Schuljahr 2024/25 muss bis 31.10.2025 im Landratsamt Dillingen eingehen, entweder eingescannt per E-Mail, per Post oder er kann persönlich vor Ort gestellt werden.
  • Die nachgewiesenen Fahrtkosten müssen die Familienbelastungsgrenze von 320 Euro bei einem Kind und 490 Euro bei mehreren Kindern, für die Fahrtkosten eingereicht werden, im Schuljahr übersteigen. Bei Familien, die im August 2024 für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen haben, wird eine Anrechnung der Familienbelastungsgrenze nicht vorgenommen. In diesem Fall können die verauslagten Fahrtkosten in voller Höhe erstattet werden. Liegen die Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, vermindert sich die Familienbelastungsgrenze anteilig. Gleiches gilt für den Bezug von Bürgergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Entsprechende Belege sind dem Antrag beizulegen.
  • Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen auch das Deutschlandticket, die Bahncard, Schülermonats- oder Wochenkarten bzw. Streifenfahrkarten, sofern sich – bezogen auf das gesamte Schuljahr – ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt.
  • Dem Antrag müssen Nachweise der gekauften Fahrkarten als Originalbelege beigefügt und nebeneinander, nicht überlappend, aufgeklebt werden. Verlorengegangene Fahrkarten können nicht erstattet werden. Auch der Kauf des Deutschlandtickets muss nachgewiesen werden, z.B. anhand der Bestätigungsmails über den Kauf und des Kontoauszugs mit der Nummer des Abonnements. Aufgrund der Digitalisierung und der Vielzahl an Anträgen ist eine längere Aufbewahrung und Rücksendung der Originalnachweise leider nicht möglich.
  • Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs für Fahrten zur Schule sind die Kosten nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit zur Pkw-Nutzung in einem gesonderten Antrag anerkennt, da die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs grundsätzlich Vorrang hat.
  • Sämtliche Antragsformulare für die Fahrtkostenerstattung sowie die Pkw-Benutzung sind bei den Sekretariaten der Schulen und auf der Homepage des Landkreises Dillingen erhältlich. Die Anträge mit Belegen können im Original eingereicht werden oder auch eingescannt und per E-Mail an das Landratsamt gesendet werden.

Zu finden sind die Formulare und der Link für die Fahrkartenbeantragung sowie Informationen zu Fragen der Schülerbeförderung auf der Internetseite des Landkreises unter  www.landkreis-dillingen.de (Bürgerservice - Formulare).

Dillingen a.d.Donau, 14.04.2025
Peter Hurler, Pressesprecher