Landkreis verpachtet Grundstücke
Der Landkreis Dillingen a.d.Donau bietet mehrere Grundstücke des Naturschutzes zur Verpachtung an.
Bachhagel:
Flur-Nr. 1933 (3,41 ha), Flur-Nr. 1951 (4,01 ha), Flur-Nr. 1964 (1,49 ha), Flur-Nr. 1967 (0,70 ha) der Gemarkung Burghagel
Finningen:
Flur-Nr. 451 (0,4075 ha), Flur-Nr. 489 (0,3463) ha, Flur-Nr. 1133 (0,2630 ha) und Flur-Nr. 1133/2 (0,2611 ha) der Gemarkung Unterfinningen
Ziertheim:
Flur-Nr. 2268 (1,80 ha) der Gemarkung Dattenhausen
Die Pacht beginnt am 01.01.2025 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch soweit die Pacht nicht vom Pächter oder Verpächter gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Folgende naturschutzfachliche Vorgaben sind zu beachten:
1. Die Mahd ist schonend vorzunehmen, möglichst mit Messerbalken.
2. Jegliche Düngung der Pachtflächen sowie das Ausbringen von organischen, mineralischen oder sonstigen Düngern
(z.B. Klärschlamm) ist untersagt, ebenso der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Erlaubt ist nur eine
chemische Einzelpflanzenbekämpfung gegen Ampfer.
3. Grundsätzlich gilt als Schnittpunkt der 01. Juli. Eine zweite Mahd darf nicht vor dem 01.09. erfolgen.
Abweichungen sind in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde in Einzelfällen möglich.
Interessenten werden gebeten, Angebote schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt Dillingen
-untere Naturschutzbehörde-, Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d.Donau (E-Mail: naturschutz@landratsamt.dillingen.de), bis spätestens 13.12.2024 abzugeben.
Telefonische Informationen sind bei Thomas Fluhry (Tel.Nr.09071/51-182) erhältlich.
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 06.12.2024
Peter Hurler, Pressesprecher