Wildschwein mit Aujeszkysche Krankheit erlegt – das Veterinäramt bittet Jäger und Hundehalter sowie Schweinehalter um verstärkte Aufmerksamkeit
Bei einem jagdlich erlegten Wildschwein im Gemeindegebiet von Laugna wurden bei einer routinemäßig durchgeführten Monitoringuntersuchung Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) nachgewiesen.
Die AK ist eine virusbedingte, hochansteckende und weltweit verbreitete Erkrankung vieler Säugetierarten. Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, für Menschen ist sie vollkommen ungefährlich.
Für Wiederkäuer, Hunde und Katzen ist die Infektion immer tödlich. Hier zeigt sich als Krankheitsbild die sogenannten „Pseudowut“: Die Tiere weisen starken Juckreiz und zentralnervöse Symptome auf. Eine Impfung ist nicht möglich.
Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig, wogegen eine Infektion von Hausschweinen zu schweren Krankheitsverläufen führen und daher ganze Bestände bedrohen kann. Zudem wird die Feststellung der AK im Hausschweinebestand – im Gegensatz zum Fund beim Wildschwein – als Tierseuchenausbruch bewertet. Daher ist durch die Halter von Hausschweinen strikt auf die Einhaltung der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um den Kontakt von Wildschweinen mit Hausschweinen, Gerätschaften, Futter und Einstreu zu verhindern. Dies gilt in besonderem Maße für Auslauf- und Freilandhaltungen.
Auch wird Jägern dringend empfohlen, rohes Schweinefleisch oder Fleisch und Innereien erlegter Wildschweine sowie Wildschweinreste nicht an ihre Hunde zu verfüttern. Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt in Wälder und Dickungen gelangen und so Kontakt mit verendeten Wildschweinen haben können.
Das Hausschwein gilt als Hauptwirt des Erregers, bei dem es sich um ein schweinespezifisches Herpesvirus handelt. Das Virus kann trotz der Bildung von Antikörpern lebenslang im Wildschwein verbleiben. Es breitet sich vor allem über das Nervensystem aus und gelangt so in Organe und Muskeln. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über Aufnahme von rohem Fleisch oder Innereien infizierter Wildschweine aber auch durch den Kontakt mit dessen Sekreten und Exkreten. Die Inkubationszeit der AK beträgt zwischen 3 und 9 Tagen.
Deutschland gilt derzeit als frei von AK bei gehaltenen Schweinen, also Hausschweinen, nicht jedoch bei Schwarzwild. Bayernweit lassen sich jedes Jahr bei etwa 10 bis 12 Prozent der untersuchten Proben Antikörper nachweisen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist auch nach zehn Jahren Monitoring in Bayern keine Tendenz festzustellen, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Ein Eintrag aus der bayerischen Wildschweinpopulation in Hausschweinbestände wurde bisher nicht beobachtet.
Weitere Informationen zur AK sind zu finden unter:
www.lgl.bayern.de – Tiergesundheit – Tierkrankheiten - Virusinfektionen
Ein Informationsblatt für Jäger sowie weitere Informationen können abgerufen werden unter:
https://www.laves.niedersachsen.de – Tiere – Wildtierkrankheiten
Für weitere Informationen steht das Veterinäramt am Landratsamt Dillingen zur Verfügung: Tel. 09071-51-280, E-Mail: veterinaer@landratsamt.dillingen.de





