Digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen

Seit dem 01.01.2025 bietet das Landratsamt Dillingen a.d.Donau im Sinne einer serviceorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltung die digitale Einreichung von bau- und abgrabungsrechtlichen Anträgen und Anzeigen an (Pressebericht vom 18.12.2024).

Eine Verpflichtung zur digitalen Einreichung besteht nicht. Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es jedoch zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Dillingen a.d.Donau die abschließende Entscheidung trifft, sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge direkt beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Fachbereich 43, Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d.Donau einzureichen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Zuständigkeit bei Einreichung". Die Gemeinde wird vom Landratsamt Dillingen, sofern erforderlich, ebenfalls digital am Verfahren beteiligt. Durch die gleichzeitige und nicht mehr nacheinander stattfindende Bearbeitung wird eine Verfahrensbeschleunigung erreicht. Die Änderungen im Verfahrensablauf sind in der nachfolgenden Abbildung schematisch dargestellt.

Digitaler BauantragLandratsamt Dillingen
Schaubild Digitaler Bauantrag

Allgemeines zur digitalen Einreichung

Die oben aufgeführten Online-Assistenten orientieren sich im Wesentlichen an den Papierformularen, weichen aber teilweise auch von diesen ab, um Vorteile der digitalen Einreichung zu nutzen. Die Antragstellung erfolgt vollständig online über Ihren Browser. Das digitale Einreichen genügt. Sie müssen den Antrag nicht zusätzlich ausdrucken und auf Papier einreichen.

WICHTIG: Ein Antrag kann nur über die hier aufgeführten Online-Assistenten eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist unwirksam.

Am Ende des Ausfüllprozesses müssen Sie die Anlagen als PDF-Dokument hochladen. Dabei ist grundsätzlich keine Unterschrift und auch keine diese ersetzende digitale Signatur erforderlich. Es genügt, wenn sie die Person des Entwurfsverfassers (ggf. des Fachplaners) erkennen lassen, § 11 Abs. 4 Satz 3 DBauV. Das hat insbesondere für die großformatigen Bauzeichnungen Relevanz: Ein Medienbruch ist nicht nötig, die Pläne können direkt aus dem CAD-Programm abgespeichert und dann im Online-Assistenten hochgeladen werden.

Eine Ausnahme davon gilt für sicherheits- und beweisrelevante Bauvorlagen/Anlagen, also die in § 11 Abs. 4 Satz 1 DBauV explizit genannten (Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis, Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO) sowie nach § 11 Abs. 4 Satz 2 DBauV für die Bauvorlagen/Anlagen, für die es ein eingeführtes Formular gibt (Abstandsflächenübernahme, Kriterienkatalog, Prüfbescheinigungen Standsicherheit und Brandschutz). In diesen Fällen kann nicht auf Unterschriften verzichtet werden. Als „Erleichterung“ genügt allerdings die Einreichung eines Scans des unterschriebenen Originals. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. 

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/. Dort ist zudem eine Demoversion der Online-Assistenten hinterlegt. Gerne können Sie sich dort informieren und im Zuge einer Testeinreichung mit den Neuerungen vertraut machen! Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde gerne zur Verfügung.

Zuständigkeit bei Einreichung

Digitale Bauanträge gelangen über eine elektronische Schnittstelle direkt und medienbruchfrei immer zur zuständigen Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörde. Bei Einreichungen in Papierform können Sie die zuständige Stelle zur Abgabe der Unterlagen der nachfolgenden Auflistung entnehmen:

Bauantrag
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)


Antrag auf Vorbescheid (Baurecht)
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)


Antrag auf Teilbaugenehmigung
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen


Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Gemeinde


Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Gemeinde


Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtliche Bauvorschriften)
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen


Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen


Baubeginnsanzeige
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen


Anzeige der Nutzungsaufnahme
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen


Beseitigungsanzeige
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Landratsamt Dillingen und Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen und Gemeinde


Abgrabungsantrag
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)


Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Gemeinde


Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen


Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht)
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen (statt Gemeinde)


Anzeige des Abgrabungsbeginns
Digitale Einreichung: Landratsamt Dillingen
Einreichung in Papierform: Landratsamt Dillingen

Nutzerkreis

Die bei Anträgen und Anzeigen in Papierform üblichen Unterschriften unter den Formularen werden beim Digitalen Bauantrag durch die Authentifizierung der einreichenden Person mittels elektronischem Nutzerkonto (BayernID oder "Mein Unternehmenskonto") ersetzt.

Allerdings können die bei den Papierformularen üblichen Unterschriften mehrerer Personen (z.B. bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, Bauherr, ggf. mehrere Bauherren, ggf. Vertreter der Bauherren) nicht durch die Authentifizierung jeder dieser Personen mittels Nutzerkonto ersetzt werden. Vielmehr kann sich aus technischen Gründen bei jedem Einreichvorgang immer nur eine Person authentifizieren.

Welche Person sich beim Einreichvorgang authentifizieren muss, hängt von den jeweiligen Online-Assistenten ab und wird auf deren Startseiten beschrieben. Entscheidend ist, auf wessen Identität es für die untere Bau- oder Abgrabungsaufsichtsbehörde maßgeblich ankommt. So hat sich etwa beim sog. "Hauptassistenten", mit dem insbesondere Bauanträge eingereicht werden, nicht der Bauherr, sondern der Entwurfsverfasser zu authentifizieren, da dieser für die meisten Vorhaben über die besondere Qualifikation der Bauvorlageberechtigung verfügen muss. Eine Baubeginnsanzeige kann hingegen auch der Bauherr selbst einreichen. Näheres entnehmen Sie bitte der jeweiligen Startseite des entsprechenden Online-Assistenten.



Häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag

Wie erhalte ich am Ende meine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung wird im Landkreis Dillingen weiterhin in Papierform erteilt. Die Erteilung einer digitalen Genehmigung ist aus technischen Gründen aktuell noch nicht möglich.

Fallen für die digitale Einreichung zusätzliche Kosten an?

Nein, für die digitale Einreichung fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Gebühren für die Baugenehmigung bestimmen sich sowohl bei digital eingereichten als auch bei papiergebundenen Anträgen nach den Vorgaben des Kostengesetzes in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis.

Können Anträge künftig auch noch in Papierform gestellt werden?

Es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Selbstverständlich können Sie die betreffenden Anträge auch in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform unter Umständen die zuständige Stelle zur Abgabe der Unterlagen, da die meisten Anträge (siehe Auflistung unter "Zuständigkeit bei Einreichung") in Papierform nicht mehr bei der Standortgemeinde, sondern direkt beim Landratsamt einzureichen sind.

Wie können Nachbarn auf den Bauantragsunterlagen unterschreiben?

Sowohl bei digital als auch in Papierform eingereichten Bauanträgen genügt die Angabe, ob die Nachbarn dem geplanten Vorhaben zugestimmt haben (jeweils im Antragsformular). Ein Nachweis der Zustimmung gegenüber der Baugenehmigungsbehörde ist im Regelfall nicht erforderlich und obliegt im Zweifelsfall der Verantwortung des Bauherrn. Hat ein Nachbar nicht zugestimmt, wird ihm eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt. Es ist jedoch immer erforderlich, dass die Eigentümer der benachbarten Grundstücke ordnungsgemäß beteiligt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass unrichtige Angaben über die Durchführung und Zustimmung zur Nachbarbeteiligung den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach Art. 79 Abs. 2 Nr. 1 BayBO erfüllen. In Einzelfällen kann die Bauaufsichtsbehörde einen Nachweis der Zustimmung verlangen. Wir empfehlen daher dringend einen Nachweis der Zustimmung in Ihren Unterlagen vorzuhalten.

Können Unterlagen auch bei in Papierform eingereichten Anträgen digital nachgereicht werden?

Die Nachreichung von Unterlagen hat auf demselben Weg zu erfolgen wie die Antragseinreichung. Die digitale Einreichung über das oben aufgeführte Nachreiche-Modul ist daher ausschließlich digital eingereichten Anträgen vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachreichung per E-Mail nicht möglich ist. Wir bitten Sie weiterhin bereits aus Gründen des Datenschutzes hierauf zu verzichten. Auch eine Vorabübersendung von nachzureichenden Unterlagen mittels E-Mail wird im Regelfall abgelehnt werden. Sofern Sie die digitale Unterlagennachreichung in Anspruch nehmen möchten, hat bereits die Antragsstellung digital zu erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie die entsprechenden personalisierten Zugangsdaten übersandt, die für den Log-In benötigt werden.

Kann der Baubeginn und die Nutzungsaufnahme digital angezeigt werden, obwohl das Baugenehmigungsverfahren in Papierform eingereicht wurde?

Dies ist möglich. Bei der Einreichung der Baubeginnsanzeige und Anzeige der Nutzungsaufnahme kommt es nicht auf die Einreichungsart des zu Grunde liegenden Vorgangs an. Lediglich die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs darf nur begleitend zu einem digital eingereichten Bauantrag oder digital eingereichten Baubeginnsanzeige erfolgen.

Weitere Fragen?

  • Bei weiteren Fragen oder im Falle einer Störung wenden Sie sich bitte an den für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 43, Bauamt und Sozialer Wohnungsbau oder per E-Mail an bauamt@landratsamt.dillingen.de.
     
  • Fragen zur BayernID richten Sie bitte per E-Mail an BayernID@digitales-bayern.de oder telefonisch an 0800 255322263.
     
  • Fragen zu "Mein Unternehmenskonto" richten Sie bitte an die ELSTER-Hotline. Diese können sie über das Kontaktformular oder telefonisch aus dem Inland unter 0800 5235055 oder aus dem Ausland unter +49 180 5235055 erreichen. 
     
  • Sofern Sie Fragen zur Konzeption des Digitalen Bauantrags haben oder Anregungen zur Verbesserung des Digitalen Bauantrags geben wollen, können Sie Ihr Feedback per E-Mail direkt an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter feedback-bauantrag@stmb.bayern.de senden.